Beinhalten bestimmte Dokumente personenbezogene Daten, dürfen diese gespeichert werden. Die Pflicht zur Löschung wird in diesen Fall ausgesetzt. Das ist zum Beispiel bei Rechnungen(Aufbewahrungspflicht 10 Jahre) und bei geschäftlichen Briefen /E-Mails (Aufbewahrungspflicht 6 Jahre) der Fall.
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