Datenschutzverstöße werden ab dem 25. Mai 2018 stärker bestraft. Die Höchststrafe für Unternehmen und Organisationen bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung kann nach Art. 83 (5) DSGVO bis zu 20 Mio. € oder 4% des jährlichen Umsatzes betragen, je nachdem welcher Wert größer ist.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.