Ansprechpartnerdaten sind nach entsprechenden Vorgaben/Zeiten ohne Nutzung zu löschen. Nach dem Ablauf von einem Jahr ohne weitere Verwendung/Nutzung eines Datensatzes sind nach DSGVO diese Daten des Ansprechpartners zu löschen. Ausnahme dabei bildet natürlich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für alle elektronisch erzeugten Dokumente und damit notwendigen personenbezogenen Daten.
RHAPSODY® erzeugt bei der Verwendung des entsprechenden Reports „Ansprechpartner zu löschen“ eine Vorschlagsliste der zu löschenden Ansprechpartnerdaten. Es ist keine automatische Löschung vorgesehen, die Entscheidung über oder gegen eine Löschung trifft i.d.R. die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Referenziert wird bei der Erstellung der Liste über das letzte Kontaktdatum, bzw. der letzte E-Mail Kontakt. Dies ist jeweils in der Liste aufgeführt.
Der Report kann im Bereich Statistik - Reports aufgerufen werden
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