Die Privatsphäre von Kunden ist in der EU ein hohes Gut. Umso mehr sind Unternehmen gefordert, verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten von Kunden umzugehen. Mit der Einführung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 steigen die Anforderungen an die Gestaltung der jeweiligen Unternehmens-Software. Branchenübergreifend sind Unternehmen deshalb in diesen Tagen gefordert, sich auf die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Auch interne wie externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen
Hintergrund der DSGVO
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt ab dem 25. Mai 2018 die bisher geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG). Ziel der DSGVO ist die Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes innerhalb der EU. Dabei steht die Kontrolle des einzelnen Bürgers über seine personenbezogenen Daten im Mittelpunkt. Zudem wird für Nutzer das Recht auf Vergessen im Internet gestärkt.
Konkret bedeutet das: Nutzer erhalten das Recht auf einen leichteren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten. Bürger müssen sich einfacher als bisher darüber informieren können, wer ihre Daten nutzt und in welcher Form sie verarbeitet werden. Das Recht auf Vergessen erhält breiten Raum. So müssen sich Kunden und Nutzer darauf verlassen können, dass das Internet im gebotenen Rahmen ihre personenbezogenen Daten vergisst.
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